Wer bekommt Pflegegeld?

Der Wunsch nach passender Pflege und der Sicherheit vor finanzieller Not ist universal. Die Wege dazu sind in Österreich vielfältig. Einerseits besteht Anspruch auf staatliches Pflegegeld, andererseits kann man diesen um private Vorsorge ergänzen.

In Österreich werden aktuell 462.000 Menschen als pflegebedürftig eingestuft. Das bedeutet, ständige Betreuung für mindestens sechs Monate in einem Ausmaß von mehr als 60 Monatsstunden zu brauchen, aufgrund körperlicher oder psychischer Behinderung.

Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen fällt dabei üblicherweise den nahen, meist weiblichen Angehörigen zu. Um diese zu entlasten wird mit Rechtsanspruch Pflegebedürftigen staatlich Pflegegeld zugeteilt, ausgehend von der Pflegestufe des Bedürftigen.

Förderung ist möglich, wenn das monatliche Nettoeinkommen unter 2.500 Euro beträgt, sowie die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Pflegebedarf und Pflegestufen

Pflegebedarf wird genauer definiert als die Notwendigkeit von Unterstützung in privaten Abläufen wie dem Kochen, der Einnahme von Medikamenten, der Körperpflege oder der Fortbewegung im eigenen Wohnbereich.

Ausgehend vom Ausmaß der notwendigen Unterstützung und Pflege wird durch ein Sachverständigengutachten eine Pflegestufe zugeteilt. Von dieser ist schließlich die Höhe des bezogenen Pflegegelds abhängig.

Über einem Bedarf von 60 Stunden monatlich wird Pflegestufe 1 vergeben, welche ein monatliches Pflegegeld von 157,30 Euro erhält. Ab 180 Stunden gilt die höchste Pflegestufe 7 mit einer Förderung von 1.688,90 Euro.

24-Stunden-Betreuung

Förderung einer 24-Stunden-Betreuung ist ab Stufe 3 möglich, wenn bei der pflegebedürftigen Person Bedarf dafür besteht. Dabei muss ein Betreuungsverhältnis zur Person, einem Angehörigen oder gemeinnützigen Anbieter bestehen.

Die Betreuungskraft muss entweder eine theoretische Ausbildung entsprechend der einer Heimhilfe nachweisen können, oder, bereits mehr als ein halbes Jahr bereits sachgerechte Betreuung der Person durchgeführt zu haben. In jedem Fall ist das Vorliegen fachspezifischer Ermächtigung nötig.

Eine Ergänzung dieser Leistungen ist nur durch private Vorsorge möglich. Der beste Zeitpunkt dafür ist so bald wie möglich. Ihr Versicherungsberater sollte Sie beraten können, wie Sie am besten ihre gewünschte Lebensqualität aufrechterhalten können.