Was die neue Regierung im Bereich Vorsorge vorhat

Das gut 300 Seiten lange Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen greift einige Aspekte auf, die Versicherung und Vorsorge betreffen.

Unter anderem ist im soeben vorgelegten Regierungsprogramm eine „Stärkung der privaten Altersvorsorge“ verankert. Für die Finanzierung der Pflege wird eine Versicherungslösung angepeilt. Was Naturgefahren angeht, zielt das Programm auf eine „Stärkung des Versicherungsschutzes für Risiken und Schäden in der Land- und Forstwirtschaft“ ab.

Die neue Regierung hat nunmehr ihr 328-seitiges Programm vorgestellt. Wir haben es uns mit Blick auf die Themen Versicherung und Vorsorge angesehen.

Pflege

Im „Pflege“-Kapitel legt sich Türkis-Grün auf eine Finanzierung mittels Pflegeversicherung fest. „Bündelung und Ausbau der bestehenden Finanzierungsströme aus dem Bundesbudget unter Berücksichtigung der demografischen und qualitativen Entwicklungen (z.B. Pflegegeld, Pflegefonds, Hospizausbau, Zweckzuschuss Regress, Förderung 24-Stunden-Betreuung, Pflegekarenz/Teilzeitgeld, Ersatzpflege, SV pflegender Angehöriger etc.)“, heißt es in diesem Zusammenhang im Programm.

Auch von einer „Weiterentwicklung der Aufgaben der AUVA unter Berücksichtigung von Vorsorge, Gesundheit und Pflege“ ist im Abschnitt „Finanzierung“ die Rede.

Hinsichtlich der Unterstützung pflegender Angehöriger wollen ÖVP und Grüne die Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung ausdehnen.

Pensionen

Das Pensionssystem brauche keine grundlegende Neuausrichtung, wird diesem Kapitel vorangestellt.

Neben einer hohen Beschäftigung seien freilich „Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit im Erwerbsleben und Möglichkeiten zur aktiven Wahrnehmung der Selbstbestimmung in der Lebensplanung“ nötig. Dazu zähle auch „die bessere Information über nachteilige Folgen eines verfrühten Antritts im Hinblick auf die verbleibenden Jahre in der Pension“.

Die Gesundheit der Beschäftigten sei „das beste und effektivste Mittel“, um das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen. Um „gesund bis ins Pensionsalter“ zu kommen, soll ein „betriebliches Gesundheitsmanagement“ geschaffen werden, „das den Erhalt der Gesundheit von Arbeitnehmern besonders in den Vordergrund stellt“.

Altersvorsorge

Ergänzend zur staatlichen Pensionsvorsorge sollen „entsprechende Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge“ geschaffen werden, hier im vollen Wortlaut:

+ „Rahmenbedingungen für einen Generalpensionskassen-Vertrag: Möglichkeit der Übertragung von Kapital aus einer Vorsorgekasse (z.B. Abfindung) in eine Pensionskasse (z.B. bei einem neuen Arbeitgeber).

+ Rechtliche Rahmenbedingungen für mögliche Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen schaffen.

+ Weiterentwicklung zur Optionalität zwischen Vorsorgeplänen mit und ohne Kapitalgarantie bei der freiwilligen privaten Vorsorge. Im Rahmen der Optionalität Angebot von Produkten mit Kapitalgarantie zur Veranlagung in sichere und nachhaltige Anlagen.

+ Stichwort PensionsApp: Zusammenführung der drei Säulen in einer App für jeden Bürger zur Schaffung von Transparenz unter Berücksichtigung von Datenschutz. Ausbaufähigkeit zur späteren Risikosteuerung der individuellen Pensionstöpfe.

Naturgefahren

Themenschwenk zur Elementarversicherung: „In den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden auch klimawandelbedingte Naturkatastrophen immer häufiger und schwerer“, so das Programm im Abschnitt „Krisen- und Katastrophenschutz“. Vorgesehen ist, „frühzeitige Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen gegen erwartbare Katastrophenereignisse“ zu treffen.

Ebenfalls beabsichtigt: die „Stärkung des Zivilschutzes und der Eigenvorsorge bzw. des Selbstschutzgedankens in der Bevölkerung in Not- und Krisensituationen“, beispielsweise eben für den Fall von Naturkatastrophen oder „zivilisationsbedingte Gefahren wie Blackout“.

In Aussicht gestellt wird die „weitere Ausweitung und Stärkung des Versicherungsschutzes für Risiken und Schäden in der Land- und Forstwirtschaft“. Der Abschnitt „Forstwirtschaft“ erwähnt eine „Weiterführung der Unterstützung bei Schäden durch Klimawandel (Dürre, Stürme)“.

Abseits dessen verschreibt man sich einer „ausreichenden Dotierung“ für den Schutz vor Naturgefahren und einem Ausbau des Hochwasserschutzes. Eine – bereits seit einigen Jahren diskutierte – Naturkatastrophen-Versicherung scheint im Text allerdings nicht auf.

Bürokratie

Elektronische Kommunikation mit Kunden „soll auch für Finanz- und Versicherungsunternehmen zeitgemäß möglich sein und der gesetzliche Rahmen entsprechend gelockert werden, wobei der Datenschutz zu berücksichtigen ist“.

Ein schon in der letzten Legislaturperiode geplantes Vorhaben wird weiterverfolgt, die sogenannte „Regulatory Sandbox“: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups sollen auf diesem Weg „ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben“ können.