So schütze ich mich gegen Wildunfälle

Wer kennt es nicht, dieses mulmige Gefühl, wenn man zu später Stunde mit dem Fahrzeug auf der Landstraße unterwegs ist und Nebel die Sicht erschwert? Denn wenn plötzlich ein leuchtendes Paar Augen aus dem Nichts auftaucht, muss man innerhalb weniger Sekunden reagieren. Die Helvetia hat Tipps zusammengestellt, wie man Wildunfällen vorbeugen kann.

Weil Herbstzeit auch Wildzeit ist, hat die Helvetia Überlegungen angestellt, wie man als Autofahrer unbeschadet durch diese Jahreszeit kommt.

Im Herbst häufen sich nämlich die Unfälle mit Wildschaden, da die Sichtverhältnisse zu dieser Jahreszeit besonders schlecht sind. Laut Unfallstatistiken sind Wildtiere primär in den Morgenstunden zwischen 5 und 7 Uhr und am Abend zwischen 20 und 23 Uhr aktiv.

Das bedeutet aber natürlich nicht, dass ausschließlich zu dieser Zeit mit Wildwechsel zu rechnen ist. So kann es durchaus auch bei Tageslicht oder später in der Nacht vorkommen, dass die Wildtiere plötzlich am Straßenrand auftauchen.

Wildunfälle: Rehe führen die Statistik an

Rund die Hälfte aller Wildschäden wird durch Rehe verursacht. Hasen nehmen Platz zwei der Statistik ein. Weitere Tiere, die häufig Unfälle auslösen, sind Fasane, Mader, Füchse sowie Wildschweine.

Um zu ihren Nahrungs- oder Ruheplätzen zu gelangen, wählen Wildtiere aus Instinkt den kürzesten Weg zu ihrem Ziel: Besonders auf wenig befahrenen Straßen, die an einen Wald oder ein Feld angrenzen, sollte man daher achtsam sein.

Eine Studie hat ergeben, dass die meisten Autofahrer unbewusst annehmen, dass das Wildtier von rechts kommt. Man sollte jedoch wissen, dass Wildtiere die Straßen von beiden Seiten im gleichen Ausmaß queren.

Auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern sollte man besonders bremsbereit fahren: Optimalerweise reduziert man hier die Geschwindigkeit und hält ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen. Außerdem sollte man vor allem in diesen Gebieten aktiv Ausschau nach Wildtieren an Straßenrändern halten.

Bremsen, Hupen, Abblenden

Wenn man ein Wildtier am Straßenrand erblickt, sollte man dem ersten Reflex Ausweichen nicht nachgeben – da sowohl der Gegenverkehr, die Bäume am Fahrbahnrand oder ein Straßengraben schlimmere Folgen haben könnten als der Zusammenprall mit dem Wildtier.

Autofahrerclubs raten, abzubremsen, zu hupen und gegebenenfalls die Scheinwerfer abzublenden, da Tiere, die vom Fernlicht geblendet werden, oft plötzlich stehen bleiben oder sich schreckhaft verhalten.

Wenn der Zusammenprall vermieden werden konnte, sollte man unbedingt nach weiteren Tieren Ausschau halten, da Wildtiere meist im Rudel unterwegs sind.

Vollbremsung bei größeren Tieren: ja

Eine Vollbremsung kann den Zusammenprall mit einem Wildtier mitunter verhindern, steigert aber die Gefahr eines Auffahrunfalls durch nachkommende Lenker. Wie ist es in diesem Fall mit der Schuldfrage?

Nach Ansicht der Höchstrichter ist hier die Größe des Wildtieres entscheidend. Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Lenker. Bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen.

Der Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch hätte also schwerwiegende Folgen für den Lenker – daher ist eine Vollbremsung gerechtfertigt.

Beachten Sie aber, dass Schäden, die im Zuge eines Ausweichmanövers ohne Kontakt mit dem Tier entstehen, nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt sind.

Vollbremsung bei kleineren Tieren: nein

Anders verhält es sich bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen: hier ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung gefährlicher für den Nachfolgeverkehr als der Zusammenstoß mit dem Tier.

Den Fahrzeuglenker trifft somit ein Mitverschulden an dem möglichen folgenden Unfall, und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Checkliste: Was nach einem Wildunfall zu beachten ist

+ Warnblinkanlage einschalten – damit nachfolgende Fahrzeuge nicht von dem stehenden Fahrzeug überrascht werden

+ Warnweste anlegen

+ Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern

+ verletzte Personen versorgen

+ Polizei verständigen und eine Meldebestätigung ausstellen lassen

+ die Polizei informiert die örtliche Jägerschaft, um dem verletzten Tier noch mehr Leid zu ersparen

+ verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren oder mitnehmen

+ Unfallspuren am Auto nicht entfernen (das ist für die polizeiliche Begutachtung wichtig)

+ den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung melden – mittels Schadenformular oder polizeilicher Meldebestätigung

+ Termin in der Kfz-Werkstatt vereinbaren – diese regelt die Verrechnung direkt mit Ihrer Versicherung