Seit 1. November gilt die situative Winterausrüstungspflicht

Winterausrüstung beim Auto: Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen.

In Teilen Österreichs hat es zuletzt bereits bis in tiefere Lagen geschneit. Es ist also höchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen, zumal seit 1. November die situative Winterausrüstungspflicht gilt.

Vorneweg wird dringend angeraten, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen.

Dazu ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki: „Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Matsch oder Eis – auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.“

Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für Moped-Autos.

Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der M+S-und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. Doch damit ist es nicht getan – die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen.

Empfindliche Strafen drohen

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro).

Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß bis zu 5.000 Euro.

Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung den Pkw-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen.

Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen.

Gefahren drohen immer

Auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z.B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.

Bezüglich Schneeketten gilt: Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.

Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.

Bei Unklarheiten hilft die ÖAMTC Rechtsberatung telefonisch oder persönlich an den Stützpunkten weiter – Details und Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Mit den richtigen Reifen fahren

Wer neue Winterreifen braucht, ist gut beraten, sich vorab einen Überblick zu verschaffen. Der Mobilitätsclub testet jedes Jahr eine Vielzahl an Modellen – alle Ergebnisse gibt es unter www.oeamtc.at/reifentests.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den Winter – und fahren Sie vorsichtig! Noch dazu: Mit den richtigen Reifen!