„Reisewarnung“ für Tirol: Was Versicherer zur Deckung sagen

Nach der „innerösterreichischen Reisewarnung“, die die Bundesregierung am Montag in Bezug auf Tirol ausgesprochen hat, hat die Frage nach ihrer rechtlichen Relevanz aufgeworfen. Wir haben Uniqa, Städtische, Generali und Allianz um eine Stellungnahme gebeten.

Ab Freitag gilt für Tirol wegen des Auftretens der „Südafrika“-Variante von Sars-CoV-2 bekanntermaßen, dass eine Ausreise nur mit negativem Corona-Test möglich ist. Entsprechendes hatte die Bundesregierung am Dienstag verlautbart.

Im Vorfeld dessen hatte sie eine „Reisewarnung“ ausgesprochen, dies, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober im ORF-Interview sagte, „um an die Bevölkerung zu appellieren, Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, generell, aber vor allem nach Tirol, zu unterlassen“.

Rechtliche Konsequenzen?

Darauf folgte eine Diskussion, ob dieser Appell überhaupt eine rechtliche Bedeutung entfaltet – und wenn ja, welche. Aus Sicht von Landeshauptmann Günther Platter hat er, wie er gegenüber dem ORF sagte, „eigentlich überhaupt keine Auswirkung, denn das sind Empfehlungen“.

ORF.at zitierte indes Franz Marhold, Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, unter anderem mit den Worten, die innerösterreichische Reisewarnung könne „als Maßstab bei der Bewertung der Fahrlässigkeit eine Rolle spielen“ (orf.at 9.2.2021).

VSV: „Versicherungstechnische Probleme“ möglich

Der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) vertritt den Standpunkt, dass es in Zusammenhang mit der „Reisewarnung“, selbst wenn es sich nur um eine Empfehlung handle, durchaus „zivilrechtliche indirekte Rechtsfolgen zu bedenken“ gebe.

Wer eine aufrechte „Reisewarnung“ missachte, könne etwa „versicherungstechnische Probleme“ bekommen. „Man könnte die Verwirklichung des Schadens (Quarantäne, Krankheit oder Tod) durch eine Reise nach Tirol als vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht werten und der Versicherer könnte Leistungen verweigern.“

Wer da auf „Urlaub“ nach Tirol fahre, müsse sich – würde er durch eine Covid-19-Infektion zu Schaden kommen – vorhalten lassen, selbst ein Mitverschulden oder gar ein Alleinverschulden zu tragen, so VSV-Obmann Peter Kolba.

Stellungnahmen der vier großen Versicherer

Das VersicherungsJournal hat bei den vier großen österreichischen Versicherern nachgefragt, wie sie dies kommentieren, und was die Tirol-Reisewarnung für den Versicherungsschutz bedeutet. Die vollständigen Antworten haben wir im Kasten unten zusammengestellt.

 

„Reisewarnung“: Stellungnahmen von Versicherern

 
 

Allianz-Gruppe Österreich: „Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass grobe Fahrlässigkeit bzw. vorsätzliches Herbeiführen eines Schadenfalles kein versicherbares Risiko sind. Wir appellieren hier deshalb an Eigenverantwortung und Ernstnehmen der Regierungsempfehlungen bzw. -anweisungen. Mögliche Versicherungsfälle werden wir aber selbstverständlich im Einzelfall prüfen.“

 

Generali Versicherung AG: „Für unsere Reiseversicherung hat die Reisewarnung keine Auswirkungen: In Ländern und Regionen, für die es aufgrund von Corona eine Reisewarnung gibt, besteht Versicherungsschutz, etwa für Kofferverlust oder Unfall vor Ort. Ausgenommen sind lediglich Leistungen im Zusammenhang mit Covid-19. Da medizinische Kosten innerhalb Österreichs ohnehin von der Sozialversicherung gedeckt sind und nicht von der Reiseversicherung, ist es für unsere Kundinnen und Kunden wiederum irrelevant.Ebenfalls keine Auswirkungen hat diese Reisewarnung hinsichtlich der Lebens- und Krankenversicherungen: Es ist kein Leistungsausschluss aufgrund von Reisewarnungen vereinbart. Selbst wenn der oder die Versicherte durch einen Aufenthalt in Tirol an Covid-19 erkrankt und daran verstirbt, leistet die Versicherung.“

 

 

 

Uniqa Österreich Versicherungen AG: „Die überwiegende Zahl unserer Versicherten hat eine gesetzliche Krankenversicherung und die Mehrzahl unsere Produkte baut auf den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Tirol von der Reisewarnung unberührt sind, gilt auch der private Krankenversicherungsschutz unverändert. Auch in der Unfallversicherung hat die Reisewarnung für Tirol keinen Einfluss auf etwaige Leistungen. Gleiches gilt für die Kfz-Versicherung.“

 

Wiener Städtische Versicherung AG: „Wir gehen nicht von einer Reisewarnung im Sinne der Bedingungen unseres Onlineprodukts ‚Plus Risk‘ aus, da die Reisewarnung nicht vom Außenministerium ausgesprochen wurde. Es unterliegt aber immer einer Einzelfallprüfung, ob ein Versicherungsereignis vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt wird.“

 

VersicherungsJournal-Umfrage / Quelle: https://www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/reisewarnung-fuer-tirol-was-versicherer-zur-deckung-sagen-20941.php?vc=newsletter&vk=20941