Österreicher wollen heuer wieder ans Meer – so gelingt die Reise in die beliebtesten Urlaubsländer

Italien und Kroatien sind auch heuer wieder die Top-Destinationen für den Sommerurlaub der Österreicher.

Da die meisten Reisebeschränkungen und Maßnahmen für diesen Sommer aufgehoben wurden, erinnert der ÖAMTC, worauf es für einen sicheren und bequemen Urlaub in Italien und Kroatien zu achten gilt.

Zuerst wünschen wir natürlich: einen schönen Urlaub!

Für die Fahrt dorthin – etwa nach Italien oder Kroatien, des Österreichs liebste Urlaubsdestinationen – gilt es freilich einiges zu beachten.

Des Weiteren: Die FFP2-Maske sollte man trotzdem mit ins Handgepäck packen. Denn vor Ort kann vereinzelt noch die Maskenpflicht gelten.

Schauen wir uns die Fahrtumstände im Detail an.

Italien – Zona Traffico Limitato und Online-Registrierung für Mautstrecken beachten

Die Mautstrecke „Pedemontana Lombarda“: Fährt man mit dem Auto in den Italien-Urlaub, sollte bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A36, A59 und A60 darauf geachtet werden, dass die Mautgebühr innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden muss. Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten „Free Flow System“. D.h.: Bei der Durchfahrt wird das Fahrzeug mit Nummernschild registriert und der geschuldete Betrag berechnet.

Bezahlt man nicht binnen der 15 Tage, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Bezahlung sind in der ÖAMTC Länder-Info bei Italien unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.

Zona Traffico Limitato: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die „ZTL“ kennen, die „Zona traffico limitato“.

Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen mindestens 100 Euro Strafe. Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen. Im ÖAMTC-Routenplaner werden die ZTLs auch angezeigt – eine leichtere Planung der Fahrt ist damit möglich: https://www.oeamtc.at/routenplaner.

Amalfiküste: Im gesamten August sowie an allen Wochenenden (Samstag und Sonntag) zwischen 15. Juni und 30. September von 10 bis 18 Uhr dürfen auf der SS163 zwischen Meta di Sorrento und Vietri sul Mare abwechselnd nur Autos mit geraden oder ungeraden Zahlen auf dem Nummernschild – ausschlaggebend ist die letzte Ziffer – fahren.

Mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen, darf man an geraden Tagen mit einer letzten ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die berühmte Küstenstraße befahren. Diese Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen, Touristenbusse und auch für Reisende, die entlang der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot täglich von 06:30 bis 24:00 Uhr.

Kroatien – ÖAMTC-Routenplaner informiert Reisende live via Verkehrskameras über Situation an den Grenzen

Transit Slowenien: Seit diesem Jahr gibt es die slowenische Autobahn-Vignette nur noch in digitaler Form, ist jedoch weiterhin an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Diese ist an das Kennzeichen und nicht mehr an das Fahrzeug gebunden. Wichtig: Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitführen, da diese herangezogen wird, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachvollziehen zu können.

Mautstellen: Bei der Rückreise kommt es an den Mautstationen häufig zu Staus und Wartezeiten. Das liegt einerseits am hohen Verkehrsaufkommen, andererseits auch an den vielen Reisenden, die übrige Kuna-Münzen loswerden möchten – heuer ist es besonders verlockend, da 2023 der Euro eingeführt wird. Um den Bezahlvorgang nicht zu verzögern, empfiehlt sich stattdessen mit Bankomat- oder Kreditkarte zu zahlen.

Gültigkeitsdauer des „Pickerls“: Die §57a-Begutachtungsplakette ist abgelaufen, aber noch innerhalb der österreichischen Toleranzfrist (ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit)? In Kroatien sowie in einigen anderen Ländern kann das zu Problemen führen. Zwar dürfte keine Strafe verhängt werden oder ein Nachteil im Schadensfall entstehen, es wird aber immer wieder berichtet, dass sie dennoch gestraft wurden. Um Probleme zu vermeiden, sollte vor der Abreise sichergestellt werden, dass auch die Rückreise bis zum Schluss noch mit einem gültigen Pickerl erfolgt.