Notzulassung ab 14.04. 2020 beendet

Ab dem Dienstag nach Ostern (14.4.) sind die Zulassungsstellen wieder in Betrieb. Es gibt aber strenge Einschränkungen, die der Gesundheit der Angestellten und Kunden dienen:

  • Es gelten mindestens die gesetzlichen Öffnungszeiten.
  • Die Zulassung soll weiterhin kontaktlos durchgeführt werden.
  •  Es können alle Zulassungsaktivitäten vor Ort durchgeführt werden. Eine zentrale, telefonische Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
    Alle Aktivitäten, die digital machbar sind, sind auch weiter digital durchzuführen (Wunschkennzeichen verlängern, Verlängerung Hinterlegung etc.).
  • Sicherheit: Schutzmaskenpflicht für Kunde und Mitarbeiter
  • Strenge Abstandsregel: max. 1 Kunde in den Räumlichkeiten (weil 1 Kunde/20m2).

Davor wurde im Kraftfahrgesetz noch die Verlängerung der Fristen beschlossen:

  • Alle Dokumente, Urkunden, Nachweise und dergleichen, die bis 13. März 2020 befristet sind und die aufgrund der Coronakrise nicht verlängert werden können, behalten bis längstens 31. Mai 2020 ihre Gültigkeit.