Mit dem eigenen Auto in den Urlaub

Damit sich die Autoreise möglichst angenehm gestaltet, sollten einige Fakten und Umstände beachtet werden – im Folgenden Tipps für einen schönen und vor allem reibungslosen Urlaub mit dem Auto.

Das ist die Grundregel: Bei einem Unfall im Ausland gilt immer das jeweils nationale Recht. Die nächste Grundregel lautet: Vor Ort sollten niemals Dokumente (die nicht vollends verständlich sind) oder gar ein Schuldeingeständnis unterschrieben werden – auch und schon gar nicht für die dortige Polizei.

Hat man den Unfall verursacht oder ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar? Dann meldet man den Unfall bei Blechschäden innerhalb einer Woche bei der persönlichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Kam es zudem zu Personenschäden, ist ein Anwalt vor Ort hilfreich. In diesem Fall unterstützen auch die österreichischen Vertretungsbehörden weltweit.

Was aber, wenn die Schuld eindeutig bei der gegnerischen Partei liegt? Innerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz geht die Schadenregulierung unkompliziert: Auf der Homepage des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs informiert man sich über die Haftpflichtversicherung des ausländischen Fahrzeuges und die sogenannte Korrespondenz-Versicherung, die stellvertretend für den ausländischen Versicherer den Schaden abwickelt.

Was es noch zu beachten gilt

Außerhalb der EU richtet man sich zur Schadenregulierung direkt an den ausländischen Versicherer. Auch hier empfiehlt es sich, einen Anwalt heranzuziehen, um sprachliche und bürokratische Hürden zu verkleinern.

Wurden Sie im Reiseland verletzt, lassen Sie sich dringend ein ärztliches Attest ausstellen. Später, in Österreich eingeholte Atteste, werden von der ausländischen Haftpflichtversicherung mitunter nicht anerkannt.

Sollten Sie im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall haben, leiten Sie auf gar keinen Fall eigene Maßnahmen, wie z.B. das Abschleppen, ein, sondern kontaktieren Sie direkt am Unfallort die Mietwagenfirma. Nur so lässt sich die Übernahme der Kosten klären.

Was tun, wenn der Strafzettel droht

Natürlich könnte man sich die Frage stellen, was passiert, wenn mir im Ausland ein Strafzettel ausgestellt wird – muss ich dann wirklich zahlen?

Dies ist (nicht?) der Fall, wenn die Strafe mindestens 70 Euro beträgt (in Deutschland 25 Euro), und wenn der Strafzettel in Liechtenstein, der Schweiz oder in einem EU-Mitgliedstaat verhängt wird. In diesen Fällen kann die Geldstrafe von den österreichischen Behörden eingetrieben werden.

Sollte man jedoch Zweifel haben, ob die Strafe zu Recht besteht, empfiehlt sich fachkundiger Rat, z.B. der eines Rechtsanwalts oder eines Juristen eines Automobilclubs.

Ganz falsch wäre aber, den Strafzettel einfach zu ignorieren: Spätestens bei der erneuten Einreise könnte man massive Probleme bekommen. Auch hier ist eine Rechtsberatung, z.B. über einen Automobilclub oder die persönliche Rechtsschutz-Versicherung, hilfreich.

Was tun, wenn der Führerschein weg ist

Zumindest das darf Sie beruhigen: Wird Ihnen im Ausland der Führerschein abgenommen, so gilt das Fahrverbot nur für diesen betreffenden Staat. In Österreich und in allen anderen Staaten darf man weiterhin fahren, mit einer Strafe wegen Nichtmitführens des Führerscheins muss man allerdings schon rechnen.

Der Führerschein wurde gestohlen? Weil nur die österreichischen Behörden einen neuen Führerschein ausstellen können, sollte man bei der örtlichen Polizei nachfragen, ob eine Diebstahls- oder Verlustanzeige für die Weiterfahrt ausreichend ist.

Was tun, wenn ich im Ausland krank bin

Weil es um die persönliche Gesundheit geht, ist diesbezüglich einiges zu beachten: Die Europäische Kranken-Versicherungskarte auf der Rückseite der e-card ist, wie der Name schon sagt, nur in der EU und in Staaten gültig, mit denen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Die Europäische Kranken-Versicherungskarte gilt im Ausland nur beim Vertragsarzt und im Vertragsspital, demzufolge nicht beim Wahlarzt oder im Privatkrankenhaus. Dies ist umso wichtiger zu wissen, weil Touristen häufig ohne Rücksprache in private Behandlungsstellen gebracht werden.

Die Europäische Kranken-Versicherungskarte deckt keine Kosten für den Krankenrücktransport, Besuche von Angehörigen, Such- oder Bergungskosten ab. Ein Spitalsaufenthalt kann bald einmal mit 1.000 Euro und mehr zu Buche schlagen, ein Rücktransport im Ambulance-Jet leicht mit 100.000 Euro.

Ohne private Zusatzversicherung müssen sämtliche privaten und über die Grundversorgung hinausgehenden Leistungen vom Verunfallten vorfinanziert werden. Reicht man anschließend die Rechnungen bei der Sozialversicherung ein, wird in der Regel nur ein geringer Teil der Kosten übernommen. In diesem Sinne: Verbringen Sie einen schönen Urlaub! Und wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, passen Sie doppelt so aufmerksam auf.