In den Urlaubskoffer packe ich unbedingt meine e-card
Wir freuen uns alle schon auf unseren Urlaub – und möchten die Heimreise selbstverständlich auch möglichst unbeschadet und unverletzt antreten. Aber, wie wir alle wissen: es kann immer etwas geschehen. Passiert im Urlaub tatsächlich einmal etwas, muss man die e-card bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) schon vor der Behandlung vorweisen. So erspart man sich unnötige Kosten.
Jetzt beginnen bald die Sommerferien. Und für zig-tausende Österreicher ist klar: sie nutzen diese Zeit, um zu verreisen. Was beim Packen für den Sommerurlaub – egal ob im In- oder Ausland – aber leider oft vergessen wird, ist die e-card: die gehört aber ganz unbedingt ins Reisegepäck.
Mit ihr ist man nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite (blaue Seite) der Karte befindet.
Versicherungsschutz im Inland
Bei notwendigen Behandlungen an einem österreichischen Urlaubsort ist es wichtig, dass die Versicherten die e-card bei dem Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorweisen und bekanntgeben, dass sie sich im Urlaub befinden.
Dann besteht keine Gefahr, dass die Quartalsregelung verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal ein praktischer Arzt, drei Fachärzte und beliebig viele Zahnärzte, die einen Vertrag mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen haben, besucht werden können.
Versicherungsschutz im Ausland
Wer sich im Ausland verletzt oder erkrankt, sollte die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ebenfalls vor der Behandlung vorweisen.
Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Achtung: Für Reisen in die Türkei muss man sich vor der Reise einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder beim jeweiligen Krankenversicherungsträger erhältlich.
Auf blauer Seite alle Felder ausfüllen
Um sicherzugehen, dass etwaige Behandlungen im Ausland über die EKVK abgerechnet werden können, sollte vor der Abreise überprüft werden, ob auf der blauen Seite der e-card alle Felder ausgefüllt sind.
Sollten hier nur Sternsymbole zu sehen sein, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person.
Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz ab als in Österreich.
Teilweise Kostenerstattung von Privatarzt-Rechnungen
Wichtig ist, dass die blaue Seite der e-card noch vor Beginn der Behandlung im Ausland vorgewiesen wird. Sollten Hotelangestellte einen Arzt rufen, sollten die Patienten vorher darauf hinweisen, dass sie von einem Vertragsarzt behandelt werden möchten.
Gibt es vor Ort keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein.
Zurück in Österreich können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 % der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüberhinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.
Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, erhält der Patient im Jahr 2019 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 251,37 Euro pro Tag.
Dringende Empfehlung: private Reisekrankenversicherung
Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig Geld kostet.