Es braucht gesetzliche Regelungen zum Autonomen Fahren
Die Unfallaufklärung wird sich im automatisierten Straßenverkehr verstärkt auf Sensordaten stützen.
Beim aktuellen „Autotag“ der Allianz wurde dafür plädiert, aus Gründen des Datenschutzes einen europäischen Datentreuhänder einzusetzen. Denn klar ist: Auch im autonomen Kfz braucht der Fahrzeughalter bei einem Unfall Versicherungsschutz. Zudem ist noch die Frage der Haftung offen.
Im Mittelpunkt des neunten „Autotags“ des Allianz-Konzerns vergangenen Mittwoch stand das Thema „automatisiertes und führerloses Fahren“. Diese neue Art der Mobilität wird tatsächlich schon in den kommenden Jahren auf Europas Straßen Wirklichkeit werden.
„Autonomes Fahren ist keine Zukunftsvision. Es ist Realität und hat erhebliche Auswirkungen auf den Kfz-Markt – und damit auch auf uns als Versicherer“, sagte Christoph Marek, Vorstand Versicherungstechnik der Allianz in Österreich.
Europäische Harmonisierung nötig
Neue Mobilitätskonzepte müssen länderübergreifend ausgerichtet sein. Straßen und Regeln müssen europaweit „fit“ für autonomes Fahren gemacht werden.
„Hierfür sehen wir die Notwendigkeit einer europäischen Harmonisierung. Denn bei einem Grenzübertritt müssen diese Autos nicht nur Beschilderungen und Markierungen erkennen und Verkehrsregeln einhalten, sondern es muss auch klar sein, wer haftet, wenn ein Unfall passiert“, so Klaus-Peter Röhler, Vorstandsmitglied der Allianz.
Unabhängiger Datentreuhänder gefordert
Unfälle werden auch in Zukunft erwartet – wegen der Neuheit der Technik und des Mischverkehrs zwischen automatisierten und anderen Fahrzeugen.
Zur Aufklärung von Unfällen wird man künftig verstärkt Sensordaten wie Radar und Kameraaufzeichnungen benötigen.
Zum Schutz der personenbezogenen Daten verlangen Experten also einen europaweiten, unabhängigen Datentreuhänder, der die erforderlichen Daten mittels eines standardisierten und diskriminierungsfreien Datenzugangs den Berechtigten zur Verfügung stellt.
In anonymisierter Form sollten diese Daten auch der Unfallforschung und der Automobilindustrie zugänglich sein, damit Fehler schnell korrigiert und die Systeme verbessert werden können.
Frage der Haftung bei Unfall des Besitzers
Offen ist derzeit die Frage der Haftung, wenn der Halter eines automatisiert fahrenden Fahrzeuges selbst bei einem Unfall verletzt wird.
Klar ist: Auch der Kfz-Halter muss in seinem Fahrzeug bei Fahrten im automatisierten Modus rechtlich geschützt sein, wenn er den Unfall nicht durch einen eigenen Fehler, beispielsweise die Missachtung einer Fehlermeldung, mitverursacht hat.
So oder so – ob noch „normal“ oder bald „autonom“ –: Kommen Sie gut durch den Straßenverkehr! Und denken Sie daran, mit Ihrem Berater über einen vollumfänglichen Versicherungsschutz zu sprechen.