„Abfertigung Neu“: Besser als nichts oder weniger als erwartet?

20 Jahre ist das Modell nun alt. Viele lassen sich das Geld der „Abfertigung Neu“ aber bei erster Gelegenheit auszahlen. In der Versicherungswirtschaft sieht man Bedarf an Bewusstseinsbildung.

Das im Rahmen der „Abfertigung Neu“ in Vorsorgekassen angesparte Geld reicht noch bei den wenigsten für eine lebenslange Zusatzpension.

Aber bald wird es die ersten Pensionisten geben, die kein anderes Abfertigungssystem gekannt haben, die also nach dem 1. Jänner 2003 erstmals ins Arbeitsleben eingetreten sind. Für sie kann ein Betrag zusammenkommen, der im Alter weiterhilft.

Wie haben uns bei Versicherern umgehört, welche Lösungen angeboten werden, aber viel Nachfrage gibt es noch nicht. So bestätigt etwa die Helvetia Versicherungen AG, dass sie „bisher keine Anfragen zur Abfertigung Neu erhalten“ hat.

Die Lage bei größeren Anbietern

Bei den großen Versicherern, die einerseits oftmals Mitgründer einer Vorsorge- und Pensionskasse sind und andererseits auch betriebliche Kollektivversicherungen (BKV) anbieten, sieht die Sache etwas anders aus.

So erläutert die Pressestelle der Generali Versicherung AG: „Sollte der Kunde bereits eine betriebliche Kollektivversicherung (BKV) bei der Generali haben, kann er die Auszahlung aus der Abfertigung Neu in diese übertragen und so eine laufende Pensionszahlung in Anspruch nehmen. Die daraus resultierende Rente ist steuerfrei.“

Das Gleiche gilt übrigens für die Übertragung in einen bestehenden Pensionskassenvertrag.

Kapitalübertragung

Daneben bieten viele Versicherer, wie auch die Uniqa Österreich Versicherungen AG, ein Lebensversicherungsprodukt für die steuerfreie Verrentung an.

Dazu Uniqa-Vorsorgeexpertin Andrea Kriegl: „Wir bieten eine klassische Lebensversicherung in Form der Rentenversicherung an. Gewählt werden kann zwischen einer sofort beginnenden und einer aufgeschobenen lebenslangen Rentenzahlung mit/ohne Hinterbliebenenübergang. Hierbei bieten wir eine Rententafelgarantie ab Beginn an.“

Die Wiener Städtische Versicherung AG gibt zu bedenken, dass bei der Übertragung in solche Produkte, die dem § 108b EStG entsprechen müssen, „zumindest 15.000 Euro übertragen werden und das Pensionsalter bereits erreicht sein“ sollte.

Zu den Kosten gibt der Versicherer an, dass die laufenden Kosten 1,5 Prozent der ausgezahlten Pension betragen und „für den Kapitalübertrag maximal 3 Prozent des Übertragungskapitals verrechnet“ werden.

Die Enttäuschung

Viele lassen sich das Geld der „Abfertigung Neu“ jedoch bei erster Gelegenheit ausbezahlen – zu einem vergünstigten Steuersatz von 6 Prozent.

Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal sagte jüngst gegenüber dem Börsen-Kurier, dass das obligatorische System „ökonomisch ungünstig aufgestellt ist“. Vorsorgekassen „können nicht nachhaltig thesaurierend veranlagen“, weil sie damit rechnen müssen, „dass die Leute das Geld relativ kurzfristig rausnehmen“.

Aber Sozialforscher Bernd Marin gab im Gespräch zu bedenken, dass 85 Prozent der Arbeitnehmer unter dem alten System nie eine Abfertigung bekommen haben. „Jetzt gibt es eine Schmalspurvariante für alle. Die Demokratisierung und Verallgemeinerung des Anspruchs hat funktioniert, ohne Mehrkosten.“

Es fehle jedoch an ausreichender Information – auch nach 20 Jahren, sagt Kriegl: „Viele sind sich der Möglichkeit einer steuerfreien Übertragung nicht bewusst. Um diese letzte Chance zur Schaffung einer privaten Zusatzpension zu nutzen, ist eine gezielte Beratung bzw. Bewusstseinsschaffung notwendig.“

Ruf nach General-Pensionskassenvertrag

Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen pocht unterdessen auf die Einführung des im Regierungsprogramm erwähnten „General-Pensionskassenvertrags“.

Dabei soll für alle Arbeitnehmer ein Vertrag (zu standardisierten Konditionen und mit Kosteneffizienz) bei einer Pensionskasse angelegt werden, damit – auf Wunsch – die „Abfertigung Neu“ in diesen übertragen und verrentet werden kann.