Zulassungsstellen - Reduzierung auf Notbetrieb

Seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde mit dem Versicherungsverband daher folgende Vorgangsweise vereinbart:

Die Versicherungsbranche stellt auch in dieser schwierigen Situation die Bearbeitung der notwendigen und unaufschiebbaren Zulassungsvorgänge sicher.

Um dies gewährleisten zu können, ist es unerlässlich, die Tätigkeit auf bestimmte unbedingt notwendige Geschäftsfälle zu beschränken, wie z.B.

  • Anmeldung von betrieblich genutzten Fahrzeugen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden
  • von Fahrzeugen, die eingesetzt werden müssen, um die öffentliche Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten
  • die Abmeldung von Fahrzeugen, sofern zwingende wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen.

Um die Maßnahmen der Bundesregierung bestmöglich zu unterstützen und damit direkte Kontakte zu vermeiden bzw. einzuschränken, ist das Betreten der Zulassungsstelle nicht gestattet. Die Kunden/Antragsteller haben daher vorab telefonisch oder auf einem anderen elektronischen Weg Kontakt mit dem Versicherungsmakler (office.perg@versfinanz.at, +43 7262 545 11 10) bzw. der Zulassungsstelle aufzunehmen. Für die Abwicklung der oben erwähnten Notfälle wird mit dem Antragsteller eine individuelle Vorgangsweise vereinbart.

Die Versicherungsunternehmen werden in geeigneter Form (Homepage, Social Media, Aushänge an den Zulassungsstellen) über den Notbetrieb und Kontaktmöglichkeiten informieren.

Es wird seitens der Versicherer sichergestellt, dass die einzelnen Zulassungsstellen im Notbetrieb nicht nur Kunden der eigenen Versicherung, sondern auch Antragsteller, die bei einem anderen Unternehmen versichert sind, bedienen.